Stiftungs-News

Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist da: Neuerungen für Stiftungen! Die Mehrzahl der deutschen Stiftungen ist gemeinnützig, so dass sie ihre gesetzlichen Grundlagen auch im Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) finden. Das Bundesministerium der Finanzverwaltung hat nun mit lange erwartetem Schreiben vom 17. Januar 2012 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), in dem die Finanzverwaltung ihre Interpretation der Abgabenordnung darstellt, neu gefasst und zentrale Regelungen geändert. Zu nennen ist z. B. die Lösung von der sog. Geprägetheorie. Besondere Bedeutung kommt der Feststellung zu, dass die Gemeinnützigkeit einer Stiftung nicht gefährdet ist, wenn sie – wie mehr als die Hälfte aller gemeinnützigen Stiftungen – ihre Zwecke ausschließlich aus dem Ertrag ihrer Vermögensverwaltung verwirklicht, ohne selbst operativ tätig zu sein. Hierfür hatte sich Ihr Bundesverband Deutscher Stiftungen nachdrücklich eingesetzt und konnte wesentliche Verschlechterungen abwenden.

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